Was ist bei einem Trauerfall zu tun?

Ihr Ansprechpartner in Schönebeck

Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, werden Gedanken und Gefühle durch Kummer uns Schmerz beherrscht.

Trotz der Trauer muss man sich um das „Verfahren“ der Bestattung kümmern. Was im Einzelnen zu veranlassen ist, an welche Stellen man sich wendet, welche Papiere nötig sind – darüber bestehen häufig Unklarheiten. Das Bestattungsinstitut Ingolf Heiduk Tel. 03928 69192 erspart den Angehörigen viele Wege. Wir erledigen zuverlässig alle notwendigen Formalitäten bei Behörden. Damit Sie einen kurzen Überblick über die im Sterbefall als erstes zu erledigenden Dinge und erforderlichen Papiere erhalten, geben wir Ihnen einmal eine Zusammenfassung. „Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie hilfreich solch eine Übersicht sein kann.“

Ohne Papiere geht es nicht!

Aus den Unterlagen des Verstorbenen benötigen wir folgende Dokumente und Papiere, damit wir Ihnen die vielen Formalitäten abnehmen können:

  • Ledige Geburtsurkunde, Personalausweis, Krankenkassenkarte

  • Verheiratete Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Gebursturkunde, Personalausweis, Krankenkassenkarte

  • Geschiedene Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Gebursturkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Personalausweis, Krankenkassenkarte

  • Verwitwete Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Gebursturkunde, Personalausweis, Sterbeurkunde oder Todeserklärung des verstorbenen Ehegatten, Krankenkassenkarte

  • Rentner letzter Rentenbescheid

  • Falls vorhanden Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungspolicen, Mitgliedsbücher von Gewerkschaften oder ähnlichen Verbänden, Graburkunde bei vorhandener Grabstelle, Vorsorgliche Bestattungsregelung

Die Formalitäten erledigen wir für Sie

Die Anträge bei den Behörden

  • Die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt, evtl. die Besorgung notwendiger Personenstandsurkunden.

  • Die Anmeldung des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung. Festlegung des Beerdigungstermins in Verbindung mit den Angehörigen.

  • Antrag für die dreimonatige Weiterzahlung der Rente an die Witwe / den Witwer.

  • Abmeldung von Lebens- oder privaten Sterbegeldversicherungen, Gewerkschaften und sonstigen Sterbekassen.

  • Beschaffung der notwendigen Genehmigungen beim zuständigen Konsulat für eine Überführung ins Bestimmungsland, wenn es sich beim Verstorbenen um einen Ausländer handelt.

Die organisatorischen Angelegenheiten

  • Formulierungshilfen und Auftragserteilung zum Druck von Zeitungsanzeigen, Trauerbriefen und Danksagungen.

  • Terminabsprache mit dem Pfarrer, dem Redner, dem Organisten und der Friedhofsverwaltung.

  • Beauftragung einer Reederei; falls eine Seebestattung geplant ist.

  • Beratung bei der Auswahl des Blumenschmucks.

  • Hilfe bei der Versendung der Trauerbriefe

  • Begleitung und Organisation der Trauerfeier auf dem Friedhof

Bestattungskosten

Die anfallenden Ausgaben für die Angehörigen teilen sich in verschiedene Kostengruppen:

  • Kosten für den Bestatter z.B. fachliche Beratung, Erledigung der Formalitäten, Versorgung des Verstorbenen, Erwerb eines Sarges usw.

  • Kommunale Abgaben Kosten für den Erwerb der Grabstätte und/oder Verlängerung des Nutzungsrechts, Öffnen und Schließen der Grabstätte, Kosten für Benutzung der Friedhofseinrichtungen, Gebühren der Einäscherung usw.

  • sonstige Kosten Zeitungsanzeigen, Trauerbriefe, Danksagungen, Blumenschmuck, Redner, Träger, Bewirtung nach der Beisetzung usw.

  • Grabgestaltungskosten Grabstein, Grabpflege, Friedhofsgärtner, eventuell Dauerpflege