Hier unterscheiden wir zwischen:
Erdbestattung
Feuerbestattung
Anonyme Erd- und Feuerbestattung
Seebestattung
Diamantbestattung
Friedwald oder Baumbestattung
Die Form und der Ort einer Bestattung richten sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Zu Lebzeiten handschriftlich oder mündlich erklärte Wünsche sind zweckmäßig. Ist dieses nicht geschehen, entscheiden die Hinterbliebenen.
Die Rangfolge des Entscheidungsrechts ist ähnlich dem Erbrecht. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern des Verstorbenen, Geschwister etc. Auch Verlobte sind berechtigt, die Bestattungsform festzulegen. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht.
Selbstverständlich werden bei jeder Bestattungsform die individuellen Wünsche berücksichtigt. Haben Sie Fragen melden Sie sich gerne bei uns.