Wer trifft die Entscheidung über die Bestattungsform?

Eine würdige Bestattung für jeden Verstorbenen

Hier unterscheiden wir zwischen:

  • Erdbestattung

  • Feuerbestattung

  • Anonyme Erd- und Feuerbestattung

  • Seebestattung

  • Diamantbestattung

  • Friedwald oder Baumbestattung

Die Form und der Ort einer Bestattung richten sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Zu Lebzeiten handschriftlich oder mündlich erklärte Wünsche sind zweckmäßig. Ist dieses nicht geschehen, entscheiden die Hinterbliebenen.

Die Rangfolge des Entscheidungsrechts ist ähnlich dem Erbrecht. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern des Verstorbenen, Geschwister etc. Auch Verlobte sind berechtigt, die Bestattungsform festzulegen. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht.

Selbstverständlich werden bei jeder Bestattungsform die individuellen Wünsche berücksichtigt. Haben Sie Fragen melden Sie sich gerne bei uns.